Private Hausbrunnen
Für die Qualität des Wassers von privaten Hausbrunnen zur Versorgung privater Haushalte gibt es keine rechtlichen Regelungen. Es obliegt dem Betreiber des Brunnens Überprüfungen durchführen zu lassen oder nicht.
Werden mit dem Hausbrunnen Dritte versorgt, gilt die Trinkwasserverordnung („Wasser wird gegen Entgelt an Dritte zum Verzehr weitergegeben"). Mindestens einmal jährlich muss das Wasser untersucht werden. Der Stand der Technik muss eingehalten werden. Jede Anlage sollte mindestens alle fünf Jahre von einem Fachkundigen (Brunnenmeister) überprüft werden. Die AGES hält eine eigene Informationsbroschüre für Hausbrunnenbesitzer bereit.