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Quelle
Der Untergrund
der Erdoberfläche ist so aufgebaut, dass Hohlräume existieren,
die sehr unterschiedlich ausgebildet sind. Diese Hohlräume sind
die Voraussetzung dafür, dass sich
Niederschlagswässer, sofern
sie nicht oberirdisch abrinnen oder an der Oberfläche der
Vegetation haften bleiben, zurückgehalten werden und
verdunsten,
der Schwerkraft folgend abwärts bewegen. Dieses in der
„ungesättigten“ Bodenzone befindliche Wasser bewegt sich nach
unten in die „gesättigte“ Bodenzone, wo dann das
Wasser je nach
dem dort vorhandenen Grundwasserspiegelgefälle und den
unterirdischen undurchlässigen Schichten (Stauerschichten) in
deine bestimmte Richtung abfließt. Dieses unterirdische Wasser
kann dann je nach Untergrundverhältnissen zu Tage treten. Solche
natürliche Austritte unterirdischen Wassers werden als Quellen
bezeichnet. Das |
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Gebiet oberhalb
der
Quelle nennt man Einzugsgebiet. Die Qualität des Quellwassers und
das Maß der Schüttung werden von der Größe und dem geologischen
Aufbau des Einzugsgebietes mitbestimmt. Je nach Maßgabe des
„Erdkörpers“, der für den Durchsatz dieser unterirdischen Wässer von
Bedeutung ist, wird zwischen Poren,-
Kluft- und
Karstwasser
unterschieden. |
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Schüttung ist das aus
einer Quelle austretende Wasservolumen geteilt durch die Zeit [m³/s,
l/s]. Im Hinblick auf die Schüttungsschwankungen lassen sich die
Quellen einteilen, wobei für Wasserversorgungszwecke nur
perennierende d. h. ständig fließende Quellen heranzuziehen sind.
Eine ausreichende Schüttung ist etwa in sommerlichen Trockenperioden
oder in hochwinterlichen Frostperioden Voraussetzung für eine
Quellfassung. Besonderes Augenmerk ist der Änderung von
Quellschüttungen im Nachhang von Starkniederschlägen bzw. während
der Schneeschmelze zu
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Quellwasser
Quellwasser
stammt aus einem unterirdischen Wasservorkommen, ist von
ursprünglicher Reinheit und wird aus einer oder mehreren natürlich
oder künstlich erschlossenen Quellen annähernd
gleicher Charakteristik gewonnen. Es muss in unmittelbarer Nähe zum
Quellort abgefüllt werden und darf nur in Behältnissen transportiert
werden, die an den Letztverbraucher abgegeben werden. Quellwasser
muss den in der Mineralwasser- und
Quellwasserverordnung genannten mikrobiologischen Anforderungen
sowie den chemisch-physikalischen Anforderungen der
Trinkwasserverordnung entsprechen.
Behandlungsverfahren, bei denen Stoffe zugesetzt werden, sind nicht
erlaubt. Es dürfen auch keine Verfahren angewandt werden, die den
Keimgehalt verändern. Weiters gelten entsprechende
Kennzeichnungsbestimmungen. Die Sachbezeichnung lautet
„Quellwasser". |
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