Anforderungen
Beim Einsatz von Wasserenthärtungsanlagen sollten folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Die Anlagen müssen nach den technischen Regeln der ÖNORM M 6254 ausgeführt sein.
- Die Anlage muss sorgfältig und regelmäßig gewartet, werden , sei es durch Regeneration mit Kochsalz, durch Auswechseln von Filterpatronen (meistens enthalten sie Aktivkohle) oder Ersatz des Diaphragmas (bei Umkehrosmose).
- Der Einbau sollte nur durch ein befugtes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
- Eine Abstimmung der Wassernachbehandlungsanlage auf die vorliegende Wasserqualität sollte in Rücksprache mit dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen geführt werden.
- Die Wassernachbehandlung sollte auf den eigentlichen Verwendungszweck, das heißt die Warmwasserinstallation begrenzt sein.
- Die Anlagen sollten die ÖVGW Qualitätsmarke (keine Phantasiesiegel) führen.